Behandlung bei Kindern
Behandlungszeitpunkt & -methoden
Der richtige Zeitpunkt für eine kieferorthopädische Behandlung ist gekommen, wenn die zweite Phase des Zahnwechsels begonnen hat, das heißt die ersten seitlichen bleibenden Zähne durchbrechen, in der Regel mit 9-10 Jahren. In einem Beratungsgespräch wird dann die Anomalie nach den Richtlinien der „kieferorthopädischen Indikationsgruppen“, kurz „KIG“ genannt, eingestuft und bei Behandlungsbedarf diagnostische Unterlagen wie Abdrücke, Röntgenbilder und Fotos erstellt.
Nach Auswertung der diagnostischen Unterlagen erstelle ich dann einen Behandlungsplan. Wir kümmern uns für Sie um das gesamte Genehmigungsverfahren bei der Krankenversicherung. Sobald uns die schriftliche Genehmigung der Krankenkasse vorliegt, vereinbaren wir mit Ihnen einen Besprechungstermin, indem der Therapieplan und die Wahl der Behandlungsgeräte besprochen werden. Die Behandlung kann nun beginnen.
Phase 01
Die herausnehmbaren Apparaturen oder besser die „lockeren Zahnspangen“ werden meist in der ersten Phase der kieferorthopädischen Behandlung eingesetzt. Mit diesen „Spangen“ sind allerdings nur kippende Zahnbewegungen und die Nachentwicklung der Kiefer in der Breite und der Länge möglich. Bei vielen Patienten reicht diese Behandlungsmethode aus. Einige Patienten brauchen aber in der 2. Phase eine „festsitzende Spange“.
Phase 02
„Festsitzende Spangen“ können mehr! Sie bewegen die Zähne körperlich, gezielt und beinah uneingeschränkt, das heißt die Zähne können sich geradedrehen, Lücken können geschlossen oder geöffnet werden und die Zähne verlängert oder verkürzt werden.
Phase 03
Die Retentionsphase ist die Zeit nach der aktiven Behandlung, hier werden die Zähne gefestigt und gehalten, damit kein Zahn später mehr „aus der Reihe tanzt“.
Kinder ab neun Jahren
Wenn die ersten seitlichen kleinen Backenzähne durchbrechen – in der Regel mit 9 Jahren – übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen eine kieferorthopädische Behandlung bei Zahn- und Kieferfehlstellungen.
Behandlungen werden in meiner Praxis mit herausnehmbaren und festsitzenden Spangen durchgeführt. Mit „lockeren“ Zahnspangen werden die Kiefer geweitet, um Platz zu schaffen und die Schneidezähne gerade zu stellen oder um einen Kreuzbiss zu beheben.
Um gedrehte Zähne einzuordnen und für den Schluss oder die Öffnung von Lücken sind festsitzende Zahnspangen notwendig. Der Spezialdraht verändert die Zahnstellung durch seine elastische Rückstellkraft. Stehen alle Zähne auf einer Ebene, können sie am Draht entlang – wie auf einer Schiene – bewegt werden.
Selbstligierende Brackets / Keramik Brackets
Ästhetische Brackets
Selbstverständlich müssen Brackets heute nicht mehr aus Metall sein. Weiße Brackets aus Kunststoff oder Keramik erfüllen auch höchste ästhetische Ansprüche. Die passiven Damon-selbstligierenden Brackets ermöglichen feine Beweglichkeit und damit schnellere Ergebnisse bei sanfterer Kraftanwendung. Damon System-Brackets arbeiten mit einem einzigartigen Gleitmechanismus, der Reibung minimiert und eine schnellere und komfortable Ausrichtung der Zähne erlaubt. Mit dem Damon System lassen sich die Zähne freier und angenehmer bewegen.
Häufige Fragen zur Kieferorthopädie für Kinder und Jugendliche
Ab welchem Alter beginnt die eigentliche Zahnspangen-Behandlung bei Kindern?
Die reguläre kieferorthopädische Behandlung mit Zahnspange beginnt meist, wenn die zweite Phase des Zahnwechsels einsetzt. Das ist in der Regel im Alter von etwa 9 bis 10 Jahren der Fall, wenn die seitlichen bleibenden Zähne durchbrechen. Dann können wir Fehlstellungen gezielt korrigieren und gleichzeitig das natürliche Kieferwachstum nutzen.
Welche Zahnspangen kommen bei Kindern und Jugendlichen zum Einsatz?
Je nach Art und Ausprägung der Fehlstellung nutzen wir lose Zahnspangen, festsitzende Zahnspangen mit Brackets oder moderne, nahezu unsichtbare Schienen. Bei leichteren Fehlstellungen und zur Wachstumslenkung werden häufig herausnehmbare Geräte eingesetzt, bei komplexeren Korrekturen ist eine feste Zahnspange oft die beste Wahl. In einem persönlichen Beratungsgespräch erklären wir Ihnen, welche Behandlungsart für Ihr Kind am sinnvollsten ist.
Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Teens?
Die Behandlungsdauer hängt von der Ausgangssituation, dem Wachstum und der Mitarbeit des Kindes ab. In vielen Fällen dauert eine Behandlung mit Zahnspange etwa 1,5 bis 3 Jahre, anschließend folgt eine Stabilisierung mit Retainern. Während der Planung geben wir Ihnen eine Einschätzung, wie lange die Behandlung voraussichtlich dauern wird und welche Zwischenschritte vorgesehen sind.
Tut das Tragen einer Zahnspange bei Kindern weh?
Beim Einsetzen einer neuen Zahnspange oder nach dem Nachstellen können die Zähne für ein paar Tage empfindlich sein oder leicht drücken. Das ist normal und zeigt, dass sich die Zähne bewegen. Die Beschwerden lassen in der Regel nach kurzer Zeit deutlich nach und können bei Bedarf mit einem leichten Schmerzmittel behandelt werden, das für Kinder geeignet ist. Starke oder anhaltende Schmerzen sind selten – in diesem Fall können Sie sich jederzeit bei uns melden.
Kann mein Kind mit Zahnspange normal essen und Sport treiben?
Mit einer Zahnspange kann Ihr Kind den Alltag meist ganz normal meistern. Bei festen Spangen sollten sehr harte, klebrige oder zuckerreiche Lebensmittel gemieden oder angepasst gegessen werden, um Brackets und Drähte zu schonen. Sport ist grundsätzlich problemlos möglich; bei Kontakt- oder Ballsportarten kann ein individueller Mundschutz sinnvoll sein. Bei losen Spangen oder Alignern werden die Geräte zum Essen und bei bestimmten Sportarten einfach herausgenommen.
Wie funktioniert die Einstufung nach KIG und warum ist sie wichtig?
Zu Beginn der Behandlung wird die Zahn- oder Kieferfehlstellung nach den „kieferorthopädischen Indikationsgruppen“ (KIG) eingestuft. Dieses System legt fest, wie ausgeprägt die Fehlstellung ist und ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der Behandlung übernehmen kann. Je höher die KIG-Stufe, desto eher liegt eine sogenannte „Kassenleistung“ vor. Wir erklären Ihnen im Beratungsgespräch verständlich, wie Ihr Kind eingestuft wird und was das für die Kosten bedeutet.
Was übernimmt die Krankenkasse bei einer Zahnspange für mein Kind?
Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der grundlegenden Behandlung, wenn bestimmte KIG-Schweregrade erreicht sind. In der Regel zahlen die Eltern zunächst einen Eigenanteil, der nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückerstattet werden kann. Zusatzleistungen wie besonders unauffällige Brackets oder spezielle Bögen sind private Wahlleistungen. Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen haben eigene Regelungen, die wir gerne mit Ihnen durchsprechen.
Wie häufig finden Kontrolltermine während der Behandlung statt?
Während der aktiven Behandlungsphase finden die Kontrollen in der Regel alle 4 bis 8 Wochen statt. Bei diesen Terminen wird die Zahnspange überprüft, nachgestellt oder die nächste Behandlungsstufe eingeleitet. Außerdem kontrollieren wir die Mundhygiene und geben Ihrem Kind Tipps zur Pflege der Zähne und der Zahnspange.
Welche Rolle spielt die Mitarbeit meines Kindes für den Behandlungserfolg?
Die Mitarbeit Ihres Kindes ist ein entscheidender Erfolgsfaktor. Herausnehmbare Geräte und Aligner müssen konsequent nach Anweisung getragen werden, sonst verlängert sich die Behandlungszeit oder das Ergebnis fällt schlechter aus. Auch eine sorgfältige Mundhygiene und das Einhalten der Kontrolltermine tragen dazu bei, dass die Behandlung reibungslos verläuft und das gewünschte Ergebnis erreicht wird.
Muss mein Kind nach der aktiven Behandlung weiter etwas tragen?
Ja, nach der aktiven Zahnspangen-Phase ist eine sogenannte Retentionsphase wichtig, um das Ergebnis zu stabilisieren. Dazu werden meist festsitzende Retainerdrähte an der Innenseite der Frontzähne oder herausnehmbare Schienen eingesetzt. Diese Phase ist entscheidend, damit sich die Zähne nicht wieder in ihre ursprüngliche Position zurückbewegen.
Entstehen beim ersten Beratungstermin bereits Kosten?
Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, wird der erste Beratungstermin von der Krankenkasse übernommen. Daher kann sich jeder Patient – egal ob jung oder alt – fundiert kieferorthopädisch beraten lassen, ohne ein finanzielles Risiko eingehen zu müssen. Nur wenn Sie möchten, dass nach der eingehenden Untersuchung sofort mit den diagnostischen Unterlagen begonnen wird, entstehen Kosten, die je nach Versicherungsvertrag von Ihrer Krankenkasse übernommen werden oder nicht. In diesem Fall arbeiten wir mit der ZA-AG zusammen, die Ihnen eine transparente und flexible Abrechnung ermöglicht. So behalten Sie stets den Überblick über mögliche Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten.